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Wiederöffnung der Grillhütte

Ab Juli werden wir mit den vorliegenden Hygieneregeln die Grillhütte wieder eröffnen. Dazu gehört, dass der Mieter einen Hygienebeauftragten benennen muss und die Vorschriften für Veranstaltungen einzuhalten hat. Die Zwischendesinfektion zwischen den Vermietungen erfolgt durch die Gemeinde nach der Reinigung durch den Mieter.

Die Reservierungen werden grundsätzlich beibehalten, sollten Sie allerdings schon heute wissen, dass ihre Veranstaltung ausfallen wird, bitten wir um frühzeitige Rückmeldung.

Wir weisen auch auf die ab 1.6.2020 gültige Benutzungsordnung hin.

Benutzungsordnung Grillhütte

Sonderregelungen wegen Corona

10_CoBeLVO 10. Corona Verordnung
2020_06_19_Hygienekonzept_private_Veranstaltungen
2020_06_19_Hygienekonzept_Veranstaltungen_im_Innenbereich

weitere Infos und Belegungsplan:

Grillhütte Leiwen

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