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Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung, hat der Ortsgemeinderat Leiwen in seiner Sitzung am 03.03.2020 die Einführung eines Gästebeitrags beschlossen.

Die Ortsgemeinde Leiwen erhebt jährlich für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen Gästebeitrag auf dem gesamte Gemeindegebiet.

Beitragspflichtig sind alle Personen, die im Gemeindegebiet Unterkunft nehmen, ohne dort

eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der touristischen Einrichtungen und zur Teilnahme an den touristischen Veranstaltungen der Gemeinde Leiwen geboten wird. Nicht beitragspflichtig sind Personen, die sich zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken aufhalten und Personen, die sich im Erhebungsgebiet zum vorübergehenden Besuch bei Verwandten oder privaten Freunden ohne Zahlung eines Entgelts aufhalten.

Der Gästebeitrag wird nach der Anzahl der Übernachtungen bemessen. Er ergibt sich aus den Kosten der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen.

Der Gästebeitrag beträgt derzeit einschließlich Umsatzsteuer pro beitragspflichtige Person und Übernachtung: 0,30 €

Für die Einziehung des Gästebeitrags ist ihr Vermieter zuständig. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Satzung Gästebeitrag Leiwen

Infos für Vermieter folgen per Post!

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