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Weinanstellung Weinfest Leiwen 2024

Für unser Weinfestes vom 18.bis 21. August 2024 der Gemeinde Leiwen bitte wir die Winzer & Weingüter aus Leiwen am Samstag, 08.06.2024 & 15.06.2023  Weine & Sekte für die Weinkarte am Weinfest im Gemeindebüro abzugeben.

Für die Anstellung von Weinen gelten die folgenden Bedingungen:

  • es müssen mindestens 2 Weine, verschiedener Geschmacksrichtungen angestellt werden (trocken, halbtrocken/feinherb, lieblich)
  • es darf max. 1 Wein einer anderen Steillagenlage angestellt werden, die Plätze sind jedoch limitiert!
  • für die Probe müssen jeweils 2 Flaschen des angestellten Weines mit Restzuckerangaben abgegeben werden
  • unabhängig von der Weinanstellung können auch: Sekt, Secco, Rotwein, Traubensaft/Trauben-Secco (rot & weiß) & Raritäten (z.B. Eiswein, Beerenauslese oder Trockenbeerenauslese, sowie Weine ältere Jahrgänge) angestellt werden
  • alle Weine & Sekte müssen mit Preisangaben & Restzucker Angabe versehen werden

Das genaue Regelwerk der Weinanstellung kann bei der Weinabgabe eingesehen werden!

Bei Fragen bitte Senta Schmitt (0151-67610925) oder Philipp Lentes (0172-3186558) kontaktieren.

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