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Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ausoniusstraße“
– erneute Offenlage des Planentwurfes gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch –

Der Ortsgemeinderat Leiwen hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 die erneute Offenlage beschlossen. Der neue Planentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 22. Februar bis 24. März 2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, Zimmer 36 des
Nebengebäudes, 54338 Schweich, während der Dienstzeiten von Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Mo. – Mi. 14:00 – 16:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Planunterlagen können während der Offenlage auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Planverfahren“ als pdf-Datei angesehen und heruntergeladen werden.

Das Plangebiet ergibt sich aus beigefügter Karte. Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:

  • • Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, u.a. zu Planungen, Nutzungsregelungen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Anpflanzungen und Bindungen an die Bepflanzung, insbesondere versickerungsfördernde Maßnahmen, Mindestdurchgrünung der Grundstücksflächen (Grünordnungsplan), Niederschlagswasserbewirtschaftung sowie Hinweise zu Natur- und Artenschutz.
  • Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Basisszenario, bei Nicht-Durchführung der Planung und bei Durchführung der Planung auf Tiere / Pflanzen, Biotope, biologische Vielfalt, Schutzgebiete, Natura 2000-Gebiete sowie Artenschutz, Boden / Bodenverunreinigungen und Flächeninanspruchnahme / Versiegelung, Wasser und Wasserhaushaltsfunktionen, Umgang mit Niederschlagswasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie Mensch und Gesundheit (Verkehr, Verkehrslärm), mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander und den Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes sowie den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung von Eingriffen durch die Planung.
  • Darüber hinaus sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
    • Artenschutzrechtliche Beurteilung der Planung (Bestandteil des Umweltberichtes).
    • Entwässerungskonzept mit insb. Darstellung der Oberflächen-/Niederschlagswasserbeseitigung innerhalb des Plangebietes.
    • Schalltechnisches Gutachten mit der Ermittlung der vom geplanten Lebensmittelmarkt ausgehenden Geräuschemissionen und –immissionen auf die benachbarten Grundstücke der Ausoniusstraße
  • Des Weiteren liegen wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Privaten, Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder von Nachbargemeinden zu folgenden Themen vor:
    • Stellungnahme (der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, untere Naturschutzbehörde) zur Einbindung des Gewerbegebietes durch gestalterische Maßnahmen und zur Auswirkung auf das
      Orts- und Landschaftsbild; Vorschlag zur Erstellung eines Grünordnungskonzeptes
    • Stellungnahme (der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht) mit Hinweis auf die Belange des Immissionsschutzes und möglichen Vorbelastungen sowie das Erfordernis, Aussagen zur Schutzbedürftigkeit angrenzender Nutzungen zu treffen
    • Stellungnahme (der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz) mit Hinweisen zum Umgang mit Schmutzwasser, zur
      Niederschlagswasserverwertung und –versickerung bzw. Zwischenspeicherung; Vorlage eines Entwässerungskonzeptes wird gefordert; aufgrund der Starkregensituation sind Vorsorgemaßnahmen in die Planung einzubeziehen
    • Stellungnahme (des Landesbetriebs Mobilität, LBM Trier) mit Hinweisen und Anforderungen im Hinblick auf Abwasser bzw. Oberflächenwasser sowie möglichen Lärmeinwirkungen auf das Vorhaben
    • Stellungnahme (der Generaldirektion Kulturelles Erbe, GDKE, Rheinisches Landesmuseum Trier – Direktion Archäologie) mit Verweis auf die §§ 16-21 DSchG RLP; Hinweis auf Funde und Befunde im Umfeld (römische Fundstellen); Einstufung als archäologische Versuchsfläche; Abstimmungsbedarf wegen Vorgehensweise und Ausgrabungen
    • Stellungnahme (der Verbandsgemeindewerke Schweich) mit Hinweisen zur Trinkwasserversorgung, Löschwasserversorgung und Abwasserableitung -Stellungnahmen (aus der Öffentlichkeit) mit Hinweisen auf die Lebensraumfunktionen der Fläche, die Schutzwürdigkeit der Moseltalaue, vorhandene Spazier- und Radwege, die Einfügung des Vorhabens in die
      Umgebung, Bodenversiegelungen und mögliche Standortalternativen (v.a. eine zur Zeit leerstehende Halle im Umfeld), Auswirkungen durch Zulieferverkehr sowie auf das Landschafts und Erscheinungsbild der Ortsgemeinde und den Tourismus

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, (Zimmer 36 des Nebengebäudes) 54338 Schweich, abgegeben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen digital per Mail an bauleitplanung@schweich.de einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Nachrichtlich wird bei den im Internet digital hinterlegten Offenlageunterlagen auch die Abwägung über die Stellungnahmen der ersten Offenlage beigefügt.

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